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Anspruch auf Home-Office?
Pflicht zum Homeoffice?
Autor: Felix Nobbe
Datum: 31. Oktober 2020
Einen gesetzlichen Anspruch darauf, von zu Hause aus zu arbeiten, gibt es derzeit nicht. Jedoch verfolgt das Bundesarbeitsministerium mit dem Gesetzesentwurf "Das Mobile-Arbeit-Gesetz" den Plan, einen Rechtsanspruch auf Homeoffice für alle Arbeitnehmer durchzusetzen.
Aktuell kann der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Homeoffice daher lediglich aus einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem geltenden Tarifvertrag herleiten.
Ist keine Regelung zum Homeoffice vorhanden, liegt die Entscheidung, ob die Arbeit im Homeoffice möglich ist, beim Arbeitgeber.
Auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie und damit einhergehend der möglicherweise steigenden Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz, kann nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice abgeleitet werden.
Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, zum Schutz der Beschäftigten und insbesondere auch um den fortlaufenden Arbeitsbetrieb sicher zu stellen, hat in der Regel auch der Arbeitgeber ein großes Interesse an der Arbeit im Homeoffice.
Empfehlenswert ist daher, gerade auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie, immer ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber. Eine individualvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat kann jederzeit neu getroffen werden.
Als Kehrseite zu dem nicht grundsätzlich bestehenden Anspruch auf Homeoffice, kann auch der Arbeitgeber nicht einseitig Homeoffice für seine Belegschaft anordnen. Das ist auch nur möglich, wenn eine arbeitsvertragliche Regelung, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag diese Möglichkeit eröffnet.
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