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Sie haben die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, ist es erforderlich, dass Sie schnell handeln, sich informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um innerhalb der relativ kurzen Fristen Ihre Ansprüche geltend zu machen.  

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Ablauf

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Nach Erhebung der Klage wird zunächst eine Güteverhandlung durchgeführt. Sofern dort keine gütliche Einigung gefunden werden kann, folgt danach die Hauptverhandlung.

Ziel

Ei­ne Kündi­gungs­schutz­kla­ge ver­folgt das Ziel, durch das Arbeitsgericht feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weiterhin fortbesteht. Eine Kündi­gungs­schutz­kla­ge ist immer dann sinn­voll, wenn zu­min­dest Zwei­fel an der  Rechtmäßigkeit der Kündigung be­ste­hen.

Ergebnis

Da Arbeitgeber oft an der Kündigung festhalten wollen, enden viele Prozesse mit einem Vergleich. Die Höhe der im Vergleich vereinbarten Abfindung hängt von den Erfolgsaussichten der Klage ab. Sofern keine Einigung erfolgt, kann das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen. Danach wird das Arbeitsverhältnis fortgeführt.

Lassen Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Klage prüfen

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei. Nach dem Beratungsgespräch mit dem Rechtsanwalt entscheiden Sie, ob Sie gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen möchten.

Diese Unterlagen sollten Sie wenn möglich mitbringen:

  • Arbeitsvertrag
  • Kündigungsschreiben
  • aktuelle Lohnabrechnung
  • Abmahnungen / sonstiger der Kündigung vorhergegangener Schriftverkehr
  • geltender Tarifvertrag / Betriebsvereinbarungen
  • Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden)

Hinterlassen Sie uns gerne eine Nachricht oder vereinbaren einen Termin.

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Wir rufen Sie auch gern zurück.

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Unser Beitrag zum Umweltschutz

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen (Buslinie 238) erstatten wir Ihnen gerne gegen Vorlage der Fahrkarte die Fahrtkosten von Recklinghausen Hauptbahnhof zu unserer Kanzlei (Haltestelle „Festspielhaus“).