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Europäische Gerichtshof (EuGH) regelt Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Autor: Felix Nobbe
Datum: 01. Juni 2019
Was den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) jubeln lässt, ist für den Deutschen Arbeitgeberverband (BDA) ein herber Rückschlag.
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 14. Mai 2019 sollen die Arbeitgeber in der Zukunft verpflichtet werden, die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer genau zu erfassen.
Das Ziel der Richter ist es, so die bei vielen Beschäftigten regelmäßig anfallenden unbezahlten Überstunden einzudämmen. Mit einer genauen Zeiterfassung kann jederzeit nachgehalten werden, dass die zulässige Arbeitszeit nicht überschritten wird.
Für die Arbeitgeber würde sich daraus die Schwierigkeit ergeben, alle Arbeitszeiten, auch die von Beschäftigten für die bisher ein Vertrauensarbeitszeitmodell oder Ähnliches galt, systematisch zu erfassen. Dies dürfte einen nicht ganz unerheblichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen.
Für die Arbeitnehmer hingegen könnte es durch die Dokumentationspflicht in der Zukunft viel leichter werden, für geleistete Überstunden auch die entsprechende Lohnzahlung geltend zu machen.
Nun bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber das umstrittene Urteil in nationales Recht umsetzen wird.
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