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Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen?
Autor: Felix Nobbe
Datum: 5. Mai 2020
In Zeiten der Coronakrise und damit einhergehend einer oft geringen Beschäftigungslage stellt sich für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen die Frage, ob der Arbeitgeber Kurzarbeit für seine Beschäftigten anordnen kann.
Das kann er grundsätzlich nur unter folgenden Voraussetzungen:
Der Arbeitgeber kann daher die Kurzarbeit nur einseitig anordnen, wenn ihm diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ausdrücklich eingeräumt ist. Ohne entsprechende Regelung kann die Kurzarbeit nur umgesetzt werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet dem Ansinnen des Arbeitgebers nach Kurzarbeit zuzustimmen. Auch wenn die Weigerung der Zustimmung zur Kurzarbeit für sich gesehen noch keinen Kündigungsgrund darstellt, so sollte bedacht werden, dass sich daraus zwangsläufig Belastungen für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ergeben werden.
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